Bischof Albert [III.] von Meißen erteilt allen wahrhaft Bußfertigen, die zum Ausbau (ad structuram) des Regularkanonikerstifts St. Afra in Meißen beitragen, einen Ablaß auf vierzig Tage ihrer Sündenstrafen und bestätigt, dass am gleichen Tage eine Sammelindulgenz von 30 Bischöfen zugunsten St. Afras ausgestellt worden sei.

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Sächsisches Staatsarchiv
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