Kommissionen der Neuen Armee (nach 1807) (Bestand)
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IV. HA, Rep. 4 a
Tektonik >> PREUSSISCHE ARMEE >> Militärverwaltung und Truppenführung >> Zentrale bzw. Obere Verwaltungs- und Kommandobehörden
Laufzeit: 1806 - 1886
Findmittel: Datenbank; Sammelfindbuch, 1 Bd. (für IV. HA, Rep. 1 - 4 a)
Bestandsbeschreibung: Bemerkung: Keine Akten, nur alte Aktenverzeichnisse
Vorwort
Die Immediat-Untersuchungskommission wurde auf Vorschlag der Militär- Reorganisationskommission durch Kabinettsorder vom 27. November 1807 gebildet. Mit der Leitung der Kommission wurde Generalleutnant von L'Estocq beauftragt. Die Arbeit der Kommission war bis 1813 noch nicht zum Abschluss gekommen. Am 30. Mai 1814 erfolgte eine generelle Begnadigung der in Arrest befindlichen Schuldigen. Im Februar 1817 wurden die Untersuchungen eingestellt.
Die Militär-Reorganisationskommission erwuchs aus einem Sonderauftrag, den König Friedrich Wilhelm III. am 15. Juli 1807 dem Generalmajor von Scharnhorst sowie Oberstleutnant Graf von Wylich und Lottum erteilte. Am 25. Juli 1807 ernannte König Friedrich Wilhelm III. Generalmajor von Scharnhorst formell zum Vorsitzenden der Militär Reorganisationskommission. Zugleich vergrößerte er die Kommission und berief die Oberstleutnante von Bronikowsky, von Gneisenau und von Massenbach. Weitere Mitglieder wurden am 14. August 1807 Major von Grolmann und am 31. Januar 1808 Major von Boyen. Mit Scharnhorst, Gneisenau, Boyen und Grolmann traten Soldaten in führende Positionen des preußischen Heerwesens, deren Namen mit der Heeresreform verbunden bleiben werden. Zu diesem Kreis muss auch Adjutant von Clausewitz gezählt werden, der zwar der Kommission nicht angehörte, aber als persönlicher Gehilfe von Scharnhorst wesentlichen Anteil an der Ausarbeitung der Reformen hatte. Der Kommission gehörte auch der leitende Staatsminister Freiherr vom Stein an. Die Militär-Reorganisationskommission arbeitete intensiv bis Ende 1808, dann löste sie sich allmählich auf und überließ ihre Aufgaben dem neu errichteten Kriegsministerium.
Die Immediatkommission zur interimistischen Regulierung des Servis- und Einquartierungswesens in Berlin wurde durch Kabinettsorder vom 15. Februar 1809 errichtet. Mitglieder der Kommission waren Generalleutnant von L'Estocq, der Oberpräsident und Geheimer Staatsrat Sack sowie Geheimer Oberfinanzrat Westphal. Sie waren u. a. beauftragt, ein neues Servis- und Einquartierungsreglement zu erarbeiten.
Durch Kabinettsorder vom 17. Februar 1809 wurde die Kommission zur Untersuchung des Kassen- und Rechnungswesens der 1806/07 aufgelösten Regimenter und Bataillone errichtet. Als Mitglieder der Kommission wurden Major von Pirch (später durch Major von Boeltzig ersetzt), Kammerdirektor von Rohr, Kriegs- und Domänenrat Jacobi sowie Hauptmann von Rudolphi ernannt. Seit 1817 leitete das 5. Departement des Kriegsministeriums die Abwicklung. Die Schlussrechnung erfolgte 1823.
Die Immediatkommission zur Untersuchung der inneren Verhältnisse des Kadetteninstitus zu Berlin wurde durch Kabinettsorders vom 9. März und 2. Mai 1816 eingesetzt. Sie sollte die inneren Dienst- (Organisations-) als auch die Unterrichtsangelegenheiten überprüfen. Mit der Leitung der Kommission wurden Generalleutnant von Diericke und Staatsrat Süvern beauftragt. Generalmajor von Wolzogen wurde ihnen noch zugeordnet.
Mit der Neuregelung der Invalidenversorgung wurde eine Kommission zur Prüfung des Invalidenversorgungswesens beauftragt.
Kriegsminister von Hake hatte durch Erlass vom 1. April 1828 den Generalintendanten von Ribbentrop zum Vorsitzenden der (Immediat) Kommission zur Ausarbeitung bzw. Ergänzung und Vervollständigung des Mobilmachungsplans berufen. Die Kabinettsorder vom 14. August 1830 an die Minister des Innern und des Krieges übertrug die Ausarbeitung eines vollständigen Mobilmachungsplanes einer Kommission, die unter dem Vorsitz des Generals der Infanterie Carl von Mecklenburg stand. Mit Kabinettsorder vom 4. März 1831 beendete die Kommission nach Aufstellung des Mobilmachungsplanes ihre Arbeit. Kriegsminister von Witzleben setzte am 18. November 1833 wieder eine Kommission zur Berichtigung, Ergänzung und Vervollständigung des Mobilmachungsplanes ein. Den Vorsitz hatte zunächst von Ribbentrop. Der Entwurf eines Mobilmachungsplanes wurde im Mai 1841 vorgelegt, erhielt aber erst am 10. April 1844 nach verschiedenen Änderungen die Genehmigung durch König Friedrich Wilhelm IV.
Die (Immediat)-Kommission zur Prüfung militärisch-wissenschaftlicher und technischer Gegenstände wurde durch Kabinettsorder vom 1. Dezember 1828 unter Leitung von August Prinz von Preußen eingesetzt. Mitglieder der Kommission waren die Chefs des Artilleriekorps, des Ingenieurkorps, des Generalstabs sowie der Inspekteur der militärischen Unterrichtsanstalten. Die Haupttätigkeit der Kommission waren Schrapnellversuche. Als diese 1841 wieder dem Chef der Artillerie übertragen wurden, beendete die Kabinettsorder vom 29. August 1848 die Arbeit der Kommission.
Die Immediatkommission zur Ausarbeitung eines Militärdienstreglements wurde am 2. November 1837 errichtet. Den Vorsitz der Kommission übernahm Wilhelm Prinz von Preußen. Weitere Mitglieder waren Generalleutnant von Krauseneck, Generalleutnat von Thile sowie die Generalmajore von Roeder, von Selasinski und von Neumann. Aufgrund der Umarbeitung vieler allgemeiner Landesgesetzte erfolgte durch Kabinettsorders vom 25. Februar und 4. Juni 1847 die Auflösung der Kommission.
Durch Kabinettsorder vom 20. April 1841 wurde unter Vorsitz des Generalleutnants von Rohr die Immediatkommission für die Bekleidungsangelegenheiten der Armee eingerichtet. Sie sollte ihre Tätigkeit mit der gleichzeitig unter Vorsitz des Prinzen von Preußen gebildeten Kommission zur Beratung verschiedener die Kavallerie betreffenden Gegenstände in Einklang bringen. Die Kommission beendet ihre Arbeiten im April 1842.
Die Militärkommission der deutschen Bundesversammlung bestand aus den Bevollmächtigten Österreichs, Preußens, Bayerns und der drei gemischten (8.-10.) Bundeskorps. Ihr Wirkungskreis erstreckte sich auf die ihr von der Bundesversammlung übertragenen besonderen Arbeiten sowie die Aufrechterhaltung der Stärke der Bundestruppen und die Aufsicht über die Bundesfestungen Mainz und Luxemburg. Die preußischen Militärbevollmächtigten waren von 1818 - 1836 Generalleutnant von Wolzogen, von 1836 - 1848 Generalmajor von Radowitz, von 1848 - 1851 Generalmajor von Peucker, von 1851 - 1854 Generalmajor von Waldersee, von 1854 - 1858 Generalleutnant von Reitzenstein und ab 1858 General der Infanterie von Dannhauer. Die Akten der Militärkommission wurden 1867 von Frankfurt/Main an das preußische Kriegsministerium abgegeben. Ein kleinerer Teil davon wurde auf die Artillerie-, Ingenieur- und Verpflegungsabteilungen aufgeteilt. Der Hauptbestand blieb zusammen und wurde im Geheimen Archiv des Kriegsministeriums eingeordnet.
Seit 1966/68 besteht zwischen dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz und dem Bundesarchiv Abt. Militärarchiv Freiburg die Regelung, wonach die Akten mit der Datierung vor dem 1. Januar 1867 ins Geheime Staatsarchiv PK und die nach dem 31. Dezember 1866 ins Bundesarchiv Abt. Militärarchiv gehören. Im Zuge dieser Abgrenzungsregelung fand am 16. September 1992 in Potsdam eine gemeinsame Sitzung von Vertretern des Geheimen Staatsarchivs PK, des Bundesarchivs Abt. Militärarchiv Freiburg und des Bundesarchivs Militärisches Zwischenarchiv Potsdam statt. In dieser Sitzung wurden die Abgrenzungsfragen der preußischen Armee, die im Bundesarchiv Militärisches Zwischenarchiv Potsdam überliefert waren, besprochen. Dort befanden sich neben den Akten, die 1988 aus der damaligen Sowjetunion übernommen wurden, bereits umfangreichere Unterlagen der preußischen Armee.
Nach Übergabe dieser Akten im Dezember 1995 wurde im Geheimen Staatsarchiv PK damit begonnen, die aus dem ehemaligen Bundesarchiv Militärisches Zwischenarchiv Potsdam nach Dahlem übergebenen Akten mit den Akten des im Geheimen Staatsarchivs PK überlieferten Bestandes GStA PK, IV. HA A Preußisches Heeresarchiv und GStA PK, IV. HA B Heeresgeschichtliche Sammlung, zusammenzuführen. In diesem Zusammenhang wurde die Bezeichnung IV. HA Preußisches Heeresarchiv in IV. HA Preußische Armee geändert.
Der Teilbestand Kommissionen der Neuen Armee (nach 1807) erhielt die Repositurnummer Rep. 4 a.
Im vorliegenden Bestand sind keine Akten mehr überliefert. Es gibt nur noch elf alte Aktenverzeichnisse zu den elf Kommissionen.
Bestell- und Zitierweise:
Die hier verzeichneten Archivalien werden im Magazin in Dahlem verwahrt. Es sind daher die rosa Bestellscheine zu benutzen.
Die Akten sind wie folgt
zu bestellen: IV. HA, Rep. 4 a, Nr.
zu zitieren: GStA PK, IV. HA Preußische Armee, Rep. 4 a Kommissionen der
Neuen Armee (nach 1807), Nr.
Bestandsumfang: 0,2 lfm 11 VE (=Verzeichnungseinheit)
Laufzeit: 1788 - 1806
Letzte vergebene Nummer: 11
Berlin, April 2012 Irina Fröhlich
(Archivoberinspektorin)
Zitierweise: GStA PK, IV. HA, Rep. 4 a
Bestandsbeschreibung: Bemerkung: Keine Akten, nur alte Aktenverzeichnisse
Vorwort
Die Immediat-Untersuchungskommission wurde auf Vorschlag der Militär- Reorganisationskommission durch Kabinettsorder vom 27. November 1807 gebildet. Mit der Leitung der Kommission wurde Generalleutnant von L'Estocq beauftragt. Die Arbeit der Kommission war bis 1813 noch nicht zum Abschluss gekommen. Am 30. Mai 1814 erfolgte eine generelle Begnadigung der in Arrest befindlichen Schuldigen. Im Februar 1817 wurden die Untersuchungen eingestellt.
Die Militär-Reorganisationskommission erwuchs aus einem Sonderauftrag, den König Friedrich Wilhelm III. am 15. Juli 1807 dem Generalmajor von Scharnhorst sowie Oberstleutnant Graf von Wylich und Lottum erteilte. Am 25. Juli 1807 ernannte König Friedrich Wilhelm III. Generalmajor von Scharnhorst formell zum Vorsitzenden der Militär Reorganisationskommission. Zugleich vergrößerte er die Kommission und berief die Oberstleutnante von Bronikowsky, von Gneisenau und von Massenbach. Weitere Mitglieder wurden am 14. August 1807 Major von Grolmann und am 31. Januar 1808 Major von Boyen. Mit Scharnhorst, Gneisenau, Boyen und Grolmann traten Soldaten in führende Positionen des preußischen Heerwesens, deren Namen mit der Heeresreform verbunden bleiben werden. Zu diesem Kreis muss auch Adjutant von Clausewitz gezählt werden, der zwar der Kommission nicht angehörte, aber als persönlicher Gehilfe von Scharnhorst wesentlichen Anteil an der Ausarbeitung der Reformen hatte. Der Kommission gehörte auch der leitende Staatsminister Freiherr vom Stein an. Die Militär-Reorganisationskommission arbeitete intensiv bis Ende 1808, dann löste sie sich allmählich auf und überließ ihre Aufgaben dem neu errichteten Kriegsministerium.
Die Immediatkommission zur interimistischen Regulierung des Servis- und Einquartierungswesens in Berlin wurde durch Kabinettsorder vom 15. Februar 1809 errichtet. Mitglieder der Kommission waren Generalleutnant von L'Estocq, der Oberpräsident und Geheimer Staatsrat Sack sowie Geheimer Oberfinanzrat Westphal. Sie waren u. a. beauftragt, ein neues Servis- und Einquartierungsreglement zu erarbeiten.
Durch Kabinettsorder vom 17. Februar 1809 wurde die Kommission zur Untersuchung des Kassen- und Rechnungswesens der 1806/07 aufgelösten Regimenter und Bataillone errichtet. Als Mitglieder der Kommission wurden Major von Pirch (später durch Major von Boeltzig ersetzt), Kammerdirektor von Rohr, Kriegs- und Domänenrat Jacobi sowie Hauptmann von Rudolphi ernannt. Seit 1817 leitete das 5. Departement des Kriegsministeriums die Abwicklung. Die Schlussrechnung erfolgte 1823.
Die Immediatkommission zur Untersuchung der inneren Verhältnisse des Kadetteninstitus zu Berlin wurde durch Kabinettsorders vom 9. März und 2. Mai 1816 eingesetzt. Sie sollte die inneren Dienst- (Organisations-) als auch die Unterrichtsangelegenheiten überprüfen. Mit der Leitung der Kommission wurden Generalleutnant von Diericke und Staatsrat Süvern beauftragt. Generalmajor von Wolzogen wurde ihnen noch zugeordnet.
Mit der Neuregelung der Invalidenversorgung wurde eine Kommission zur Prüfung des Invalidenversorgungswesens beauftragt.
Kriegsminister von Hake hatte durch Erlass vom 1. April 1828 den Generalintendanten von Ribbentrop zum Vorsitzenden der (Immediat) Kommission zur Ausarbeitung bzw. Ergänzung und Vervollständigung des Mobilmachungsplans berufen. Die Kabinettsorder vom 14. August 1830 an die Minister des Innern und des Krieges übertrug die Ausarbeitung eines vollständigen Mobilmachungsplanes einer Kommission, die unter dem Vorsitz des Generals der Infanterie Carl von Mecklenburg stand. Mit Kabinettsorder vom 4. März 1831 beendete die Kommission nach Aufstellung des Mobilmachungsplanes ihre Arbeit. Kriegsminister von Witzleben setzte am 18. November 1833 wieder eine Kommission zur Berichtigung, Ergänzung und Vervollständigung des Mobilmachungsplanes ein. Den Vorsitz hatte zunächst von Ribbentrop. Der Entwurf eines Mobilmachungsplanes wurde im Mai 1841 vorgelegt, erhielt aber erst am 10. April 1844 nach verschiedenen Änderungen die Genehmigung durch König Friedrich Wilhelm IV.
Die (Immediat)-Kommission zur Prüfung militärisch-wissenschaftlicher und technischer Gegenstände wurde durch Kabinettsorder vom 1. Dezember 1828 unter Leitung von August Prinz von Preußen eingesetzt. Mitglieder der Kommission waren die Chefs des Artilleriekorps, des Ingenieurkorps, des Generalstabs sowie der Inspekteur der militärischen Unterrichtsanstalten. Die Haupttätigkeit der Kommission waren Schrapnellversuche. Als diese 1841 wieder dem Chef der Artillerie übertragen wurden, beendete die Kabinettsorder vom 29. August 1848 die Arbeit der Kommission.
Die Immediatkommission zur Ausarbeitung eines Militärdienstreglements wurde am 2. November 1837 errichtet. Den Vorsitz der Kommission übernahm Wilhelm Prinz von Preußen. Weitere Mitglieder waren Generalleutnant von Krauseneck, Generalleutnat von Thile sowie die Generalmajore von Roeder, von Selasinski und von Neumann. Aufgrund der Umarbeitung vieler allgemeiner Landesgesetzte erfolgte durch Kabinettsorders vom 25. Februar und 4. Juni 1847 die Auflösung der Kommission.
Durch Kabinettsorder vom 20. April 1841 wurde unter Vorsitz des Generalleutnants von Rohr die Immediatkommission für die Bekleidungsangelegenheiten der Armee eingerichtet. Sie sollte ihre Tätigkeit mit der gleichzeitig unter Vorsitz des Prinzen von Preußen gebildeten Kommission zur Beratung verschiedener die Kavallerie betreffenden Gegenstände in Einklang bringen. Die Kommission beendet ihre Arbeiten im April 1842.
Die Militärkommission der deutschen Bundesversammlung bestand aus den Bevollmächtigten Österreichs, Preußens, Bayerns und der drei gemischten (8.-10.) Bundeskorps. Ihr Wirkungskreis erstreckte sich auf die ihr von der Bundesversammlung übertragenen besonderen Arbeiten sowie die Aufrechterhaltung der Stärke der Bundestruppen und die Aufsicht über die Bundesfestungen Mainz und Luxemburg. Die preußischen Militärbevollmächtigten waren von 1818 - 1836 Generalleutnant von Wolzogen, von 1836 - 1848 Generalmajor von Radowitz, von 1848 - 1851 Generalmajor von Peucker, von 1851 - 1854 Generalmajor von Waldersee, von 1854 - 1858 Generalleutnant von Reitzenstein und ab 1858 General der Infanterie von Dannhauer. Die Akten der Militärkommission wurden 1867 von Frankfurt/Main an das preußische Kriegsministerium abgegeben. Ein kleinerer Teil davon wurde auf die Artillerie-, Ingenieur- und Verpflegungsabteilungen aufgeteilt. Der Hauptbestand blieb zusammen und wurde im Geheimen Archiv des Kriegsministeriums eingeordnet.
Seit 1966/68 besteht zwischen dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz und dem Bundesarchiv Abt. Militärarchiv Freiburg die Regelung, wonach die Akten mit der Datierung vor dem 1. Januar 1867 ins Geheime Staatsarchiv PK und die nach dem 31. Dezember 1866 ins Bundesarchiv Abt. Militärarchiv gehören. Im Zuge dieser Abgrenzungsregelung fand am 16. September 1992 in Potsdam eine gemeinsame Sitzung von Vertretern des Geheimen Staatsarchivs PK, des Bundesarchivs Abt. Militärarchiv Freiburg und des Bundesarchivs Militärisches Zwischenarchiv Potsdam statt. In dieser Sitzung wurden die Abgrenzungsfragen der preußischen Armee, die im Bundesarchiv Militärisches Zwischenarchiv Potsdam überliefert waren, besprochen. Dort befanden sich neben den Akten, die 1988 aus der damaligen Sowjetunion übernommen wurden, bereits umfangreichere Unterlagen der preußischen Armee.
Nach Übergabe dieser Akten im Dezember 1995 wurde im Geheimen Staatsarchiv PK damit begonnen, die aus dem ehemaligen Bundesarchiv Militärisches Zwischenarchiv Potsdam nach Dahlem übergebenen Akten mit den Akten des im Geheimen Staatsarchivs PK überlieferten Bestandes GStA PK, IV. HA A Preußisches Heeresarchiv und GStA PK, IV. HA B Heeresgeschichtliche Sammlung, zusammenzuführen. In diesem Zusammenhang wurde die Bezeichnung IV. HA Preußisches Heeresarchiv in IV. HA Preußische Armee geändert.
Der Teilbestand Kommissionen der Neuen Armee (nach 1807) erhielt die Repositurnummer Rep. 4 a.
Im vorliegenden Bestand sind keine Akten mehr überliefert. Es gibt nur noch elf alte Aktenverzeichnisse zu den elf Kommissionen.
Bestell- und Zitierweise:
Die hier verzeichneten Archivalien werden im Magazin in Dahlem verwahrt. Es sind daher die rosa Bestellscheine zu benutzen.
Die Akten sind wie folgt
zu bestellen: IV. HA, Rep. 4 a, Nr.
zu zitieren: GStA PK, IV. HA Preußische Armee, Rep. 4 a Kommissionen der
Neuen Armee (nach 1807), Nr.
Bestandsumfang: 0,2 lfm 11 VE (=Verzeichnungseinheit)
Laufzeit: 1788 - 1806
Letzte vergebene Nummer: 11
Berlin, April 2012 Irina Fröhlich
(Archivoberinspektorin)
Zitierweise: GStA PK, IV. HA, Rep. 4 a
Umfang: 0,2 lfm (11 VE); Angaben zum Umfang: 0,2 lfm (11 VE)
Bestand
deutsch
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
19.08.2025, 12:19 PM CEST