4A Sentenzen 580 (1669925)
4A Kurmärkisches Kammergericht (1544645) Rep. 4A Kurmärkisches Kammergericht
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1802
Enthält u. a.: Die Gemeine zu Großbeeren gegen v. Geist: Dienstpflichten der Untertanen (Bl.9-12); die Gemeinde zu Beveringen gegen die Gemeinde zu Buchholz (Kreis Ostprignitz): Dienstpflichten der Gemeinden (Bl. 17-18); die Gemeinde zu Rahnsdorf gegen Gutsherrn v. Marschall: Dienstpflichten der Untertanen, Erntedienst, Holzungsrecht, Brennholzanspruch (Bl. 19-20); Frau v. Friedland gegen die Gemeinde zu Kleinbarnim: Dienstpflichten der Untertanen, Naturaldienstpflicht, Dienstgeldanspruch (Bl. 22, 29-32); die Brauerschaft gegen das Domänenamt Fürstenwalde: Braugerechtigkeit, Zulässigkeit des Imports von Bier und Branntwein (Bl. 83); die Kirche zu Teschendorf gegen die Gemeinde zu Teschendorf: Besitzrecht (Bl. 87); Hauptmann v. Quitzow gegen die Kossäten zu Grube (Kreis Westprignitz): Baudienstpflicht (Bl. 88); die Kämmerei zu Brandenburg gegen Gerbermeister Albrecht: Unterhaltung von Gräben und Dämmen, Beitragspflicht (Bl. 97-98); das Amt Neuendorf gegen die Einlieger zu Lunow: Dienstpflichten der Einlieger (Bl. 98-100); das Justizdepartement der Immediatadministration gegen den Magistrat zu Schwedt: Streitigkeit über die Gerichtsbarkeit (Gerichtsprivileg) (Bl.147-148); die Gemeine zu Großbeuthen gegen Mühlenmeister Ebel: Hütungsrecht (Bl. 173-174); die Gemeine zu Klessen gegen den Gutsherrn Graf v. Bredow: Dienstpflichten der Untertanen (Bl. 174-175); v. Zieten, Pfarre und Gemeine zu Wildberg und Bürgerschaft zu Friesack gegen den Geheimen Oberfinanzrat v. Quast, Graf v. Bredow, Pfarre und Gemeine zu Nackel und die Gemeine zu Wutzetz (?): Eigentumsstreitigkeit, Anspruch auf Bau- und Brennholz, Hütungsbefugnisse (Bl.178-192); Graf v. Bredo gegen die Gemeinde zu Klessen: Spanndienstpflicht der Untertanen (Bl. 225-226); die Landstände der Kurmark und der Neumark gegen das Generalzoll- und Akzisedepartement: Klagebefugnis der Stände, Zollfreiheit der Stände, Braugerechtigkeit, Auslegung der Begriffe Gutswirtschaft und Wirtschaftsbedürfnisse (Bl. 235-240); das Forstamt Grimnitz gegen die Bürgerschaft zu Angermünde: Holzungsrecht (Bl. 243-244); Christian Hindenburg und Johann Wilhelm gegen die Gemeinde zu Schönhagen: Hütungsbefugnisse von Mitpächtern, Gemeinschaftsteilung (Bl. 246-247); die Pfarre zu Münchehofe gegen Kammerherrn v. Marschall: Unterhaltung von Kirchen- und Pfarrgebäuden, Beitragspflicht (Bl. 248); v. Gansauge gegen die Gemeine zu Bälow: Eigentumsstreitigkeit, Holzungs- und Hütungsbefugnis (Bl. 255-259); der Fiskus gegen Hauptmann v. Grabow und die Gemeinde zu Gartow: Unterhaltung von Küstergebäuden, Reparaturpflichten, Patronatsrecht (Bl. 272-273); das Baugewerk zu Angermünde gegen Frau v. Seydlitz: Hütungsbefugnisse, Pächterbefugnisse (Bl. 282-283); der Magistrat zu Prenzlau gegen das Baugewerk zu Prenzlau: Wegerecht, Unterhaltungskosten, Instandsetzungspflicht der Grundbesitzer, Zollrecht (Bl. 304-305); die Gemeine zu Grimme gegen das Amt Löcknitz: Hütungsbefugnisse, Dienstbarkeit (Bl. 358-361); der Prediger und die Gemeine zu Stechow gegen Leutnant v. Bredow: Hütungsrecht (Bl. 375-376); die Gemeine zu Lichterfelde (Kreis Oberbarnim) gegen Jägermeister v. Splittgerber: Hütungsbefugnisse der Gemeine, Landabtretungsanspruch, Gemeinschaftsteilung, Aufhebung von Hütungsrechten (Bl. 377-390); die Gemeine zu Herbersdorf gegen Freiherr v. Arnim: Hütungsbefugnisse, Schäfereirecht (Bl. 391-392); Stift Heiligengrabe gegen Lehnschulzen Johann Nikolaus Bogge: Eigentum- und Besitzstreitigkeit, rechtliche Einordnung eines Guts als Lehnsgut oder Alodium, Manns- und Erblehn (Bl. 413-424); die Gutsherrschaft v. Saldern gegen die Gemeinen zu Groß Leppin, Groß Welle, Bendelin, Abbendorf und Haverland: Inquisitionskostenverteilung (Bl. 435-439).. Enthält auch: Personenregister vorn.
Akte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.04.2026, 13:00 MESZ
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