Herzog Albrecht [V.] von Bayern gibt St. Veit seine Zustimmung für die Aufnahme eines ablösbaren, jährlich zu verzinsenden Darlehens von der Magensreuterin (Manngensreiterin), wofür ihr als Sicherheit bis zur Tilgung des Betrags Liegenschaften des Klosters gestellt werden sollen, deren Abgaben jedoch weiterhin an das Kloster fließen;. S: Herzog Albrecht V. von Bayern