Graf Everhard von der Mark bekundet, dass er auf Betreib-en (ad
instantiam et peticionem sollicitam) der Äbtissin Berta und des gesamten
Konvents von König Rudolf, dem Vogt des Stiftes, auf Lebenszeit mit dem
Schutz des Stiftes betraut wurde, ohne Rücksicht darauf, ob jener vorher
etwa stürbe. Er hat sich eidlich verpflichtet, das Stift in seinem
Besitzstand und seinen alten Rechten zu schützen, so gut er kann, Äbtissin
und Konvent in Streitsachen (querelis) zu unterstützen, den Leuten kein-e
Abgaben und Fronen (exactiones et angarias) aufzubürden und die Stadt
(civitatem) Essen, die Münze, die Juden und die Gerichtsbarkeit, soweit sie
der Äbtissin gehören, nicht anzutasten. Er ist mit den zu bestimmten
Terminen fälligen 300 Mark geläufiger kölnischer Pfenn-ige zufrieden und
wird davon dem jeweiligen König, den er vertritt, eine bestimmte Summe
abgeben. Er wird nur einen der Äbtissin genehmen Beamten (officialem) mit
der Wahrnehmung der Geschäfte betrauen. Er wird keine Erba-nsprüche auf die
Vogtei anmelden, sondern nur die von König, Äbtissin und Konvent übertragene
Verwaltung (substitutionis officium) getreulich wahrnehmen. Bricht er seine
Versprechen, so geht er der Amtsführung (officio et regimine) verlustig.
Seinen Erben und Nachfolgern erwächst aus ihr kein Anspruch. - Es siegeln
Graf Adolf von Berg und der Aussteller. Datum a.d. 1291, in crastino
apostolorum Phillippi et Iacobi.