Graf Everhard von der Mark bekundet, dass er auf Betreib-en (ad instantiam et peticionem sollicitam) der Äbtissin Berta und des gesamten Konvents von König Rudolf, dem Vogt des Stiftes, auf Lebenszeit mit dem Schutz des Stiftes betraut wurde, ohne Rücksicht darauf, ob jener vorher etwa stürbe. Er hat sich eidlich verpflichtet, das Stift in seinem Besitzstand und seinen alten Rechten zu schützen, so gut er kann, Äbtissin und Konvent in Streitsachen (querelis) zu unterstützen, den Leuten kein-e Abgaben und Fronen (exactiones et angarias) aufzubürden und die Stadt (civitatem) Essen, die Münze, die Juden und die Gerichtsbarkeit, soweit sie der Äbtissin gehören, nicht anzutasten. Er ist mit den zu bestimmten Terminen fälligen 300 Mark geläufiger kölnischer Pfenn-ige zufrieden und wird davon dem jeweiligen König, den er vertritt, eine bestimmte Summe abgeben. Er wird nur einen der Äbtissin genehmen Beamten (officialem) mit der Wahrnehmung der Geschäfte betrauen. Er wird keine Erba-nsprüche auf die Vogtei anmelden, sondern nur die von König, Äbtissin und Konvent übertragene Verwaltung (substitutionis officium) getreulich wahrnehmen. Bricht er seine Versprechen, so geht er der Amtsführung (officio et regimine) verlustig. Seinen Erben und Nachfolgern erwächst aus ihr kein Anspruch. - Es siegeln Graf Adolf von Berg und der Aussteller. Datum a.d. 1291, in crastino apostolorum Phillippi et Iacobi.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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