Endlin Heß von Marbach, verschuldeter Sachen wegen zu Marbach gef., jedoch auf ehrbarer Leute Fürbitten freigelassen und weiterer Strafen enthoben, sofern sie bereit ist, entweder ein Gerichtsurteil anzunehmen oder das Fürstentum Württemberg zu verlassen, verspricht eidlich, unverzüglich mit ihren jetzt bei ihr zu Marbach wohnenden Kindern aus Württemberg zu ziehen und mit ihnen oder allein nimmermehr ohne Erlaubnis zurückzukommen und schwört U.