Friedrich August [I.], König von Polen, Kurfürst und Herzog von Sachsen, Markgraf der Lausitz, erteilt in Vormundschaft seines Vetters Moritz Wilhelm, Herzogs von Sachsen-Merseburg und Markgrafen der Niederlausitz, Dr. Peter Heinrich Haberkorn seinen Konsens zur hypothekarischen Belastung dessen Lehnsgutes Klein Mehßow in Höhe von 3.000 Talern, die als Kaution für die Übernahme des Gegenhändleramtes der Niederlausitz gelten sollen. "so geschehen und geben zu Lübben, am 28. Junii des eintausendsechshundertundfünfundneunzigsten jahres."

Show full title
Brandenburgisches Landeshauptarchiv
Data provider's object view
Loading...