(1) P 1330 (2)~Kläger: Adam Leopold Petri, lipp. Kammerrat, (3)~Beklagter: Graf zur Lippe und Konsorten, nämlich die zur gräflich lipp. Landes-Untersuchungs-Kommission verordneten Kommissare (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Hermann Scheurer 1753 ( Subst.: Lic. Wilhelm Ludwig Ziegler Prokuratoren (Bekl.): Dr. Philipp Ludwig Meckel [1748] 1753 (5)~Prozessart: Mandati de exequendo sine ulteriori mora decreta in Camerae Imperiali 23. Decembris 1751 et 28. August 1752 emanata sine clausula, una cum salvo conducto in optima forma et ordinatione ulteriori Streitgegenstand: Im Rahmen einer "zur Landesuntersuchung angeordneten Kommission" sollte die Amtstätigkeit des Kammerrates Petri untersucht werden. Während Landesherrschaft und Kommission deren Vorgehen als angemessen angesichts der Vorwürfe ansahen, beschwerte sich Petri über ungerechtfertigte Inhaftierung, Arrestierung seines gesamten Besitzes und andere Übergriffe, gegen die er sich bereits mehrfach an das RKG gewandt hatte. Die vorliegende Klage ist auf Ausführung zweier RKG-Urteile gerichtet. In demjenigen von Dezember 1751 war den Beklagten aufgegeben worden, die dem Kläger ins Haus gelegten Soldaten, deren Einquartierung der Kläger als Druckmittel wertet und denen er Diebstähle vorwirft, abzuziehen, ihm seine Bibliothek und alle Unterlagen zur freien Verfügung zurückzugeben, die rückständigen Unterhaltsleistungen (deren Entrichtung aus dem arrestierten Besitz des Klägers das RKG angeordnet hatte) auszuzahlen und die Abnahme der noch ausstehenden Rechnungen zu beschleunigen, wobei der Rat Topp nicht zugezogen werden dürfe. Nach Angaben des Klägers hatten die Beklagten die Befolgung dieses Urteils mit der Begründung, die Anordnungen seien teils bereits erfüllt, während andere Teile durch falsche Angaben erschlichen seien, verweigert. Mit dem Urteil vom August 1752 war den Beklagten nochmals aufgegeben worden, daß sich Rat Topp, soweit es die Untersuchung gegen den Kläger betreffe, weder direkt noch indirekt einmischen dürfe (der Kläger hatte ihm vorgeworfen parteiisch zu sein und zugleich als Kläger, Leiter des Verfahrens und Richter aufzutreten), die Auszahlung der ausgesetzten 500 Rtlr. jährlicher Alimentationsgelder ebenso angeordnet worden wie die beschleunigte Abnahme der Rechnungen des Kammerschreibers Kahrel, Kammersekretärs Arnold, Burgvogts Koch und aller übrigen, die zur Abnahme der Rechnungen Petris notwendig seien, und Anweisungen gegeben worden bezüglich von Büchern und Unterlagen, die nach Angaben Petris bei der Rückgabe gefehlt hatten. Während er die Befolgung dieser Anweisungen als Voraussetzung dafür sieht, sich der Abnahme seiner Rechnungen zu stellen, werfen die Beklagten ihm die Nichtbefolgung der im Urteil von 1751 nochmals angeordneten Stellung zur Rechnungsabnahme vor, für die die Klagen am RKG wie rechtliche Schritte an der lipp. Kanzlei lediglich Vorwände seien. Verfahrensführung mit zahlreichen mündlichen Anträgen der Prokuratoren beider Seiten, wobei beide Seiten sich gegenseitig vorwarfen, ihre Position mit falschen Angaben fördern zu wollen. Am 31. Oktober 1754 erließ das RKG "in Gefolg des" Mandates von amtswegen eine Untersuchungskommission, bestellte Lic. Helffrich und Lic. Johann Christoph Brand zu Kommissaren, die sich nach Detmold begeben und die Rechnungen gemäß dem Urteil von 1752 durcharbeiten und darüber an das RKG berichten und ein rechtliches Gutachten abgeben sollten. Diese Tätigkeit solle in 3 Monaten abgeschlossen sein und der Graf zur Lippe dazu "ein[st]weilen" die Kosten vorstrecken. Mit Urteil vom 23. Dezember 1754 ordnete das RKG an, einen teils von Dr. Scheurer, teils von Dr. Meckel und teils von der lipp. Untersuchungskommission eingesandten Aktenstock (als Q 73 - 152) zu den Akten zu registrieren. (6)~Instanzen: RKG 1753 - 1757 (1726 - 1754) (7)~Beweismittel: Revisions-Protokoll über die von Kammerschreiber Kahrel geführten Rechnungen 1730 - 1735 (Q 23). Kommissions-Protokoll über des Kammerrates Petri 1752 übergebene und abgehörte Rechnungen 1737 - 1747 (Q 42). Botenlohnquittung (Q 48). (8)~Beschreibung: 2 Bde., 24 cm; Bd. 1: 11 cm, 469 Bl., lose; Protokoll, Q 1 - 43; Bd. 2: 13 cm, 505 Bl., lose; Q 44 - 152, es fehlt Q 74 (im Protokoll mit dem Vermerk "deest"), 1 Beil.