Johann von Schnellenberg zu Schönholthausen und seine Ehefrau Maria Schade bekunden von Jakob Moller zu Fretter (3 km östlich von Schönholthausen) und dessen Ehefrau Anna ein Kapital von 167 schlechen Talern (slechte gemeine lauffende daler) erhalten zu haben, den Taler zu 26 westfälichen Schillingen gerechnet, wofür eine jährliche Rente von 7 Talern zu zahlen ist. Als Sicherheit werden das Stück Land auf dem Grabweg (Graffwege) oberhalb von Hartman Schmidts Grundstück am Kirchweg gesetzt, das die Käufer im Falle der Säumigkeit in Besitz nehmen dürfen. Den Verkäufern wird ein Rückkaufrecht jeweils acht Tage vor und nach dem 22. Februar (cathedra Petri) eingeräumt. Siegelankündigung: Johann von Schnellenberg. Zeugen: Hermann von Schnellenberg zu Schönholthausen, Heinrich (Hinrich) von Plettenberg, Pastor zu Schönholthausen, Thomas Rham, Heinrich (Hinrich) Frone.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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