Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet, dass er verpflichtet ist, den Erben der Witwe des Andreas Kehr 4000 Gulden zurückzuzah...
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1796
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1621-1630
1622 April 8
Ausfertigung, Papier, sieben aufgedrückte Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen Fuldt den 8ten Aprilis anno sechzehenhundert zwey undt zwantzig
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet, dass er verpflichtet ist, den Erben der Witwe des Andreas Kehr 4000 Gulden zurückzuzahlen, die für das abgelaufene Jahr [1621] mit Fälligkeit auf Kathedra Petri [Februar 22] durch das Kloster von ihr geliehen wurde. Von den genannten Erben hat Magister Johannes Waldenberger (Wualdenberger) darum gebeten, von dieser genannten Summe noch eine Zeit lang 2000 Gulden beim Kloster zu belassen. Wegen dieser Bitte hat das Kloster daher nur die anderen fälligen 2000 Gulden zurückgezahlt. Die übrigen 2000 Gulden bleiben zu den Konditionen und mit denselben Pfandleistungen beim Kloster. Es soll jedoch nicht nur die Bezahlung der ausstehenden 2000 Gulden aufgezeichnet und quittiert werden, sondern auch für die wieder angelegten 2000 Gulden festgehalten werden, dass diese bei Fälligkeit zum gleichen Münzwert (müntz und derselben valor) wie die vorgehende Summe ausgegeben werden sollen. Dieser Münzwert sollte sich dann dementsprechend zum großen Teil aus Münzen zusammensetzen, die aus dem oberrheinischen Reichskreis (der oberrheinischen creiß standen undt verwanden landen) stammen, so wie ihr Wert dann festgelegt sein wird (tempore solutionis). Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2, Papiersiegel 3, Papiersiegel 4, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reich...
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (M. Johannes Waldenberger propria / Johan Balthasar Haugk propria / Lorenz Fausten propria / Johannes Staub propria / Hans Kehr)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Kanzlei des Klosters Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Magister Johann Waldenberger, Johann Balthasar Haug, Lorenz Faust, Johann Staub, Johann Kehr
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet, dass er verpflichtet ist, den Erben der Witwe des Andreas Kehr 4000 Gulden zurückzuzahlen, die für das abgelaufene Jahr [1621] mit Fälligkeit auf Kathedra Petri [Februar 22] durch das Kloster von ihr geliehen wurde. Von den genannten Erben hat Magister Johannes Waldenberger (Wualdenberger) darum gebeten, von dieser genannten Summe noch eine Zeit lang 2000 Gulden beim Kloster zu belassen. Wegen dieser Bitte hat das Kloster daher nur die anderen fälligen 2000 Gulden zurückgezahlt. Die übrigen 2000 Gulden bleiben zu den Konditionen und mit denselben Pfandleistungen beim Kloster. Es soll jedoch nicht nur die Bezahlung der ausstehenden 2000 Gulden aufgezeichnet und quittiert werden, sondern auch für die wieder angelegten 2000 Gulden festgehalten werden, dass diese bei Fälligkeit zum gleichen Münzwert (müntz und derselben valor) wie die vorgehende Summe ausgegeben werden sollen. Dieser Münzwert sollte sich dann dementsprechend zum großen Teil aus Münzen zusammensetzen, die aus dem oberrheinischen Reichskreis (der oberrheinischen creiß standen undt verwanden landen) stammen, so wie ihr Wert dann festgelegt sein wird (tempore solutionis). Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2, Papiersiegel 3, Papiersiegel 4, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reich...
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (M. Johannes Waldenberger propria / Johan Balthasar Haugk propria / Lorenz Fausten propria / Johannes Staub propria / Hans Kehr)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Kanzlei des Klosters Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Magister Johann Waldenberger, Johann Balthasar Haug, Lorenz Faust, Johann Staub, Johann Kehr
Auf gleichem Blatt befindet sich eine Urkunde von 1625 April 7, die beinhaltet, dass die Erben der Witwe des Andreas Kehr die 2000 Gulden aus der Küchenmeisterei des Klosters Fulda bzw. durch den Küchenmeister Balthasar Happel im Beisein ihres Verwandten Heinrich Andra, Hauptmann (capitain) und Rat in Hersfeld, sowie des fuldischen Fruchtschreibers Balthasar Cohn in gebräuchlicher und gültiger hochwertiger (grober) Münze erhalten haben. Alle bisherigen Zinszahlungen wurden somit hinfällig. Auf Herausgabe des 1622 in der fuldischen Kanzlei ausgefertigten und besiegelten Rezesses besiegelt und unterschreibt Magister Johann Waldenberger, dass er die genannte Summe erhalten hat. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung des Magister Johann Waldenberger. Ausstellungsort: Fulda. (So geschehen Fuldt den 7ten Aprilis anno 1625). (siehe Abbildungen: 1. und 2. Seite; Siegel: Papiersiegel)
Magister Johann Waldenberger siegelt auf beiden Urkunden [1622 April 8: Papiersiegel 2].
Magister Johann Waldenberger siegelt auf beiden Urkunden [1622 April 8: Papiersiegel 2].
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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