Simon Henrich Adolph, Graf zur Lippe, gestattet Gottlieb Friederich Achatz v. Kerßenbrock, zu Wierborn einen Krug anzulegen. Er erteilt ihm die Erlaubnis, Bier und Branntwein daselbst zu brauen und zu verzapfen, jedoch ohne auf Hochzeiten und Kindtaufen außerhalb des Kruges Tonnen und halbe Tonnen verkaufen zu dürfen. D. Residence Detmold 1731, den 27ten August.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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