VEB DEFA Außenhandel (Bestand)
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BArch DR 133
call number: DR 133
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Deutsche Demokratische Republik mit sowjetischer Besatzungszone (1945-1990) >> Bildung, Kultur, Sport, Medien
1953-1990
Bearbeitungshinweis: Neben denen im vorl. Findbuch erschlossenen Akten liegen in dem Bestand noch einige unbearbeitete Unterlagen vor.
Bestandsbeschreibung: In der Frühzeit der DEFA wurde der Außenhandel von Sovexportfilm wahrgenommen (1945-1950).
Mit der Beendigung der Tätigkeit der SMAD (1949), dem Ausscheiden der sowjetischen Gesellschafter aus der DEFA (1950) und der Bildung der sowjetisch-deutschen PROGRESS Film-Vertrieb GmbH (1950) fällt die Wahrnehmung der Außenhandelstätigkeit an die Auslandsabteilung des DEFA-Vorstandes. Der Wochenschau-Austausch mit dem Ausland erfolgte selbständig durch die Abteilung Wochenschau und Dokumentarfilm.
Bei der Reorganisation des Filmwesens (1952) wurde die Auslandsabteilung der DEFA in den selbständigen (VE) DEFA Filmübernahme- und Außenhandelsbetrieb umgewandelt. Er stellte die finanzielle Achse der Filmwirtschaft dar und bildete die Schnittstelle zwischen Produktion, Film-Import/Export und Vertrieb. Ihm oblagen Ankauf der DEFA-Filme und Weiterverkauf an Progress und ins Ausland, Ankauf ausländischer Filme und Weiterverkauf an Progress.
Mit dem Ausscheiden des sowjetischen Partners aus der Progress Film-Vertrieb GmbH und dessen Umwandlung in VEB Progress Film-Vertrieb (1955) wurde der Erwerb und Verleih der DEFA-Kinofilm-Produktion in der DDR aus dem Betrieb herausgelöst (1955) und PROGRESS übertragen.
Direkte Beziehungen mit dem Ausland konnten unter den gegebenen politischen Verhältnissen nur mit der Sowjetunion, den sog. Ländern der Volksdemokratien, den skandinavischen Ländern, Schweiz, Österreich und den Niederlande aufgenommen werden. Für alle übrigen Länder musste die Hilfe von Sovexportfilm als Kommissionär herangezogen werden.
Quelle: DEFA-Stiftung
Erschließungszustand: vorl. Findbuch
Zitierweise: BArch DR 133/...
Bestandsbeschreibung: In der Frühzeit der DEFA wurde der Außenhandel von Sovexportfilm wahrgenommen (1945-1950).
Mit der Beendigung der Tätigkeit der SMAD (1949), dem Ausscheiden der sowjetischen Gesellschafter aus der DEFA (1950) und der Bildung der sowjetisch-deutschen PROGRESS Film-Vertrieb GmbH (1950) fällt die Wahrnehmung der Außenhandelstätigkeit an die Auslandsabteilung des DEFA-Vorstandes. Der Wochenschau-Austausch mit dem Ausland erfolgte selbständig durch die Abteilung Wochenschau und Dokumentarfilm.
Bei der Reorganisation des Filmwesens (1952) wurde die Auslandsabteilung der DEFA in den selbständigen (VE) DEFA Filmübernahme- und Außenhandelsbetrieb umgewandelt. Er stellte die finanzielle Achse der Filmwirtschaft dar und bildete die Schnittstelle zwischen Produktion, Film-Import/Export und Vertrieb. Ihm oblagen Ankauf der DEFA-Filme und Weiterverkauf an Progress und ins Ausland, Ankauf ausländischer Filme und Weiterverkauf an Progress.
Mit dem Ausscheiden des sowjetischen Partners aus der Progress Film-Vertrieb GmbH und dessen Umwandlung in VEB Progress Film-Vertrieb (1955) wurde der Erwerb und Verleih der DEFA-Kinofilm-Produktion in der DDR aus dem Betrieb herausgelöst (1955) und PROGRESS übertragen.
Direkte Beziehungen mit dem Ausland konnten unter den gegebenen politischen Verhältnissen nur mit der Sowjetunion, den sog. Ländern der Volksdemokratien, den skandinavischen Ländern, Schweiz, Österreich und den Niederlande aufgenommen werden. Für alle übrigen Länder musste die Hilfe von Sovexportfilm als Kommissionär herangezogen werden.
Quelle: DEFA-Stiftung
Erschließungszustand: vorl. Findbuch
Zitierweise: BArch DR 133/...
VEB DEFA Außenhandel, 1952-1990
786 Aufbewahrungseinheiten; 17,5 laufende Meter
Archivbestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 10:58 MESZ