Werden.-Abt Anselm belehnt nach dem Tod seines Vorgängers Benedikt und des Friedrich Wilhelm Freiherrn von Droste, Herrn zu Dellwig, Erwitte etc., der als Ehegatte der Freifrau von Droste geb. von Dellwig belehnt war, und nach Refutation derselben den Sohn des Verstorbenen, Engelbert Freiherrn von Droste, Herrn zu Dellwig, Erwitte, Bühne, Schweckhausen und Holte, kurkölnischen adligen Rat des Herzogtums Westfalen und Drosten zu Rüthen, zu Dienstmannsrecht mit dem Lehngut Foyenkotten, jetzt Steinbreckerskotten genannt, in der Grafschaft Mark im Kirchspiel Lütgendortmund und Dorf Marten. Der Belehnte hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Johann Martin Schmitz, Appellations-Kommissar des Abts und Advokaten zu Werden, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Georg Heinrich Vorrath, Rats und Sekretärs, und Philipp Jacob Bernardi, Appellations-Kommissars des Abts. - Or., Bruchstück des großen Siegels, Unterschrift