Testament der Eheleute Albert Wulffert und Margarete zur Eick, Witwe Georg Vinhagen, vom 22. Mai 1630, verkündet am 7. April 1631. Wulffert war 3 x kinderlos verheiratet (oo 2. Maria Scholbroch, oo 3. Gertrud Huge).
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B-Testa, II 553
B-Testa Testamente
Testamente >> 1600-1699
1630 - 1631
Enthält: Sie haben im Jahre 1620 vor Notar Ludewich Rummel einen Ehevertrag geschlossen. Ehe kinderlos. Der Mann hat eine Hofbesitzung im Ksp. Sendenhorst an der Sandtstraße. Mutter des Mannes lebt noch. Er hat 4 Schwestern, die jüngste ist Barbara. Als Erben setzt er seine Frau ein, als Nacherben Karl Wilhelm oder Anna Elisabeth, Kinder seines + Bruders Wilhelm Wulffert, ersatzweise Bernhard Vinhagen, den Sohn seiner Frau, und weiterhin ersatzweise Albrecht, den Sohn des Albrecht Wulffert, des Bruders seines Vaters. Vermächtnisse erhält seine jüngste Schwester Barbara Wulffert. - Das Vermögen der Frau soll auf ihren Sohn Bernard Vinhagen, evtl. auch auf ihre Geschwister Johan, Henrich, Engele und Anna zur Eick übergehen. Vermächtnis erhält Wilhelm Hoeker, Sohn ihrer Schwester Anna. - Siegel des Testators. Zeugen: Arndt Kleikamp und Henrich Weischer, Notar. Von Rats wegen: Lic. Johan Alers.
Archivale
Verweis: Vgl. B-Testa Nr. II, 555, 360
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:15 MEZ
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