Abt Quirinus, Prior und Konvent zu Ettenheimmünster versprechen, nachdem sie ihren Anteil am Zehnt und den Kirchensatz zu Teningen an Markgraf Ernst von Baden verkauft haben und dieser sich weigert, eine von dem Kirchensatz auf den Weinzehnt zu Endingen fallende ewige Gült zu den Bezügen des Pfarrers zu Teningen zu bezahlen, daß sie diese Gült künftig selbst bezahlen wollen.