Georg Emperle, Bauer in Temmenhausen [Gde. Dornstadt/Alb-Donau-Kreis], übergibt mit Erlaubnis des Hospitalamts der Stadt Ulm seinem Sohn Johann Emperle sein Leibrecht an einem dem Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] gehörenden Hof in Temmenhausen. Dazu gehören Haus, Stadel und Garten im Dorf und 33 Jauchert Äcker. Der Hof ist dem Heiliggeistspital zinspflichtig und dem Magistrat der Stadt Ulm mit hoher und niederer Obrigkeit unterworfen. Der Preis für die Übergabe beträgt 1.000 Gulden, wovon aber 200 Gulden für das Heiratsgut seines Sohnes abgehen. Dieser hat ihm also noch 800 Gulden zu bezahlen.