Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Diener Erhard von Remchingen (+) minderjährige Kinder hinterlassen hat. Der Pfalzgraf setzt dessen Witwe Margarethe Kranich von Kirchheim (Krenchin von Kircheim) und ihren Kindern - auf ihre Bitte hin und als ihr Landesfürst und rechter Herr - den Ritter Eitel (Ytel) von Sickingen, Heinrich von Helmstatt sowie Friedrich Kranich von Kirchheim zu Vormunden. Die drei sollen die Vormundschaft treu versehen und insbesondere darauf achten, dass mit den Gütern zum Nutzen der Mündel rechtmäßig umgegangen wird, Überschüsse am Jahresende wieder angelegt und die Güter in redlichem Bau gehalten werden, was die Vormunde gegenüber Kurfürst Philipp geschworen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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