Das Kapitel der Kollegiatskirche zu Düsseldorf setzt als Statut fest, dass zur Ergänzung der nicht mehr ausreichenden Stiftsgefälle das zweite Gnadenjahr eines verstorbenen Kanonichen zur Fabrik und zu den Ornamenten der Kirche eingezogen werden, und dass jeder neu aufgenommene Kanonicus unter die vorhandenen Stiftsglieder zu verteilen sei. Die Siegel des Stifts und des Herzogs Adolf von Berg, welche angehangen werden sollten, mangeln, die Urkunde ist also Projekt geblieben.