Markgraf Ludwig von Mantua und Graf Eberhard schließen den Ehevertrag zwischen diesem und Barbara ab mit der Bestimmung, dass deren Heimsteuer von 20 000 fl. nebst der Wiederlage, zusammen also 40 000 fl. durch Herrenberg und Zugehör sichergestellt werden solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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