Hieronymus, Erzbischof zu Salzburg, Legat des Hl. Stuhls und Deutschlands Primas etc. belehnt nach dem Mannfall Johann Nepomuk Freiherrn von Pellkoven auf Hochenbuchbach und Moßach, Herrn zu Teising, Gräfing, Willthurn, Reicherstorf und Satlbogen, kurpfälzischer Kämmerer und Regierungsrat zu Straubing, mit dem Hof zu Aubenham(1), einer Sölde und mit dem Zehnt daselbst, in der Oberbergkirchner Pfarr und im Neumarkter Landgericht gelegen. Die gewöhnliche Lehenspflicht wurde durch den Küchenschreiber Franz Xaver Mößl geleistet.

Show full title
Staatsarchiv München