Kirchherr und Altaristen gemeinschaftlich der Pfarrkirchen in Heilbronn (Heilprunn) beurkunden, dass sie, nachdem sie vom Bischof Reinhard zu Worms ein Drittel am Fruch-t und Weinzehnten zu Frankenbach erkauft haben und Berchtold Zwirn (Zwiren), Pfründner des St. Peters-Altars in der genannten Pfarrkirche, die Hälfte davon um 325 Gulden übernommen hat, von dem genannten Zwirn (Zwiren) nach dessen Tod dieser Hälfte des Drittels um 325 fl sollen erkaufen dürfen.