Wielhelm Reuber zu Wimpfen (Wympfen) verzichtet, nachdem sich seine Miterben mit Prior und Konvent des Predigerklosters zu Wimpfen geeinigt haben und das von seinem verstorbenen Vetter Hans Reuber hinterlassene Gut zu Biberach (Biebrach) vom Orden eingezogen worden ist, ebenfalls auf Erbansprüche auf dieses Gut, wofür er vom Predigerorden entschädigt worden ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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