Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Elena (uns lieb besundere Elena), natürliche Tochter des Otto Schenk von Erbach (+), an die Kinder des Hans Schenk von Erbach (+) eine Forderung über 100 Gulden gehabt hat, die Otto ihr nach seinem Testament verordnet hätte. Der Vormund der Kinder, Balthasar Mannheimer, hat dagegen protestiert und vorgebracht, dass das Testament zu Mainz mit Recht für kraftlos erklärt worden und zu Lebzeiten Hansens keine Forderung vorgebracht worden sei. Kurfürst Philipps Räte haben beide Seiten zum heutigen Tag vertragen, dass die Kinder und Vormunde aus Güte (liepniß) und nicht aus Verpflichtung 70 Gulden an Elena oder ihren Stiefvater Eberhard Lurbecher zu näher genannten Terminen ausrichten, sie dagegen ihre Forderung abstellt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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