Vertrag zwischen Albrecht von Beutelsbach (Bütelsbach), Dekan des obersten Stifts zu Konstanz und Kirchherr zu Rottweil, mit der Stadt Rottweil vor deren Schultheiß bzw. einem Kompromissgericht, und verpflichtet sich in Rechtsstreitigkeiten (Rechtshändeln) mit Bürgern der Stadt Recht zu nehmen, wogegen er das Recht erhält, fällige Guthaben der Kirche durch den Stadtknecht einzutreiben.