Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Bürgermeister, Rat und Stadt zu Pfeddersheim, seine Getreuen, ihn aufgrund ihrer merklichen Schuldenlast um Rat ersucht haben. Da er kein geringeres Mittel zur Minderung der Schulden gefunden hat, bewilligt er ihnen, eine gemeine Schatzung auf den Weinschank zu setzen. Für die Einbringung und Rechnungslegung soll die Stadt ehrbare Leute vom Rat abordnen. Die Schatzung soll für 15 Jahre oder bis zum Widerruf des Pfalzgrafen und seiner Erben vorgenommen werden, die Einnahmen sind ausschließlich zur Schuldentilgung zu verwenden. Jeder Bürger oder Einwohner zu Pfeddersheim soll für die Steuer 1 Weißpfennig auf 1 Ohm Wein beim Weinschank geben. Außer den persönlich befreiten Personen ist niemand davon auszunehmen. Kurfürst Friedrich weist seine Amtleute, Keller, Schultheißen usw. an, die Stadt dabei zu schirmen und befiehlt den Einwohnern zu Pfeddersheim bei Verlust seiner Huld und Gnade, das Geld ohne Widerspruch und Eigennutz wie beschlossen zu reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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