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Der Abt des Benediktinerklosters Wiblingen [Stadt Ulm] Heinrich [Claus] als Vertreter seiner Untertanen in Donaustetten ("Tungenstetten") [Stadt Ulm] sowie die Pfleger Eitel Eberhard Besserer und Veit Fingerlin des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] als Vertreter ihrer Untertanen in Gögglingen [Stadt Ulm] legen einen Streit zwischen den beiden Gemeinde wegen der Weide und des Viehtriebs bei. Die Einwohner von Gögglingen dürfen in jedem dritten Jahr, wenn die Äcker der Einwohner von Donaustetten vor dem Haslach mit Sommergetreide besät sind, ihre Pferde und Rinder über diese Äcker auf dem Weg, der Wagenrenner genannt wird, zur Weide in das Haslach treiben. Sie müssen aber auf ihre Kosten die an den Weg grenzenden Äcker einzäunen und ihre Herden auf dem Weg halten. Dabei müssen aber zwei diesen Weg kreuzende Straßen offenbleiben. Lediglich wenn die Gögglinger ihre Herden in das Haslach treiben, dürfen die Kreuzungen vorübergehend mit beweglichen Gattern abgesperrt werden. Wenn die Gögglinger nach dem Ende des Weidegangs die Zäune wieder abbauen, dürfen sie das dafür verwendete Holz für sich behalten. Dagegen dürfen die Einwohner von Donaustetten, wenn die Gögglinger das sogenannte Sechs Bauernmähder im Donaustetter Ried für die Beweidung sperren, noch acht Tage lang ihr Vieh nachts über dieses Mähder treiben, um die ihnen auf der Gemarkung Dellmensingen ("Tellmessingen") [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis] zustehende Weide zu besuchen. Sie müssen das Vieh aber auf einem festgelegten Weg treiben und dürfen es auf dem Mähder nicht weiden oder anhalten lassen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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