Brunno Probst zu Bonn und Archidiakon zu Köln und Dechant der Christianität nebst dem ganzen Kapitel bekunden, daß die der Bonner Kirche zugehörigen Güter in Munnindorp durch Verkauf seitens Gottfrieds, dem Sohne des Remigius mit ihrer Einwilligung dem Konvent Greverode zugefallen sind und daß der dortige erste Propst Baldewin sie von ihnen empfangenhabe. Bedingung war dabei, daß jeder Nachfolger als „vorenure“ 18 Solidi dem Propst und dem villicus des Hofs in Reide, zu dem jene Güter gehören, sowie dem Keller seine Gebühr entrichte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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