Kaiser Maximilian II. bekundet, dass er Reinhard von Mossenheim für diesen selbst und als Lehnsträger für dessen Vetter Julian von Mossenheim sowie von Ludwig und Anna, Kindern von Reinhards verstorbener Schwester Martha, mit der Hälfte des halben Zehnten zu Wolfskehlen belehnt hat, die früher der verstorbene Octavian von Mossenheim für sich selbst und als Lehnsträger von Kaiser Ferdinand I. zu Lehen empfangen hatte. Reinhard hat den Lehnseid durch seinen Bevollmächtigten Dr. iur. Johann Hirschmann geleistet.