Dem Grafen Philpp Christoph von Rothenhann, fürstl. Bambergischem Kammerherrn, Hofrat und Oberamtmann zu Zeil, der bei Herzog Carl Eugen zu Württemberg nach dem Tode seines Vaters Karl Johann Alexander Grafen von Rothenhann, fürstlich bambergischen Premierministers, geheimen Rats und Oberhofmeisters, um Belehnung mit dem Kundhof zu Pfauhausen für sich und seinen Bruder Heinrich Franz Josef Grafen von Rothenhan eingekommen ist, wird bis zur erfolgten Belehnung die Erlaubnis zur vorläufigen Besitznahme des Lehens erteilt.