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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Herzog Alexander von Pfalz-Zweibrücken-Veldenz aus "sunderlich fruntschafft" und weil dieser auf den Wiederkauf von Wersau (Wersaw), Oggersheim (Agerßheim) und eines verpfändeten Teils von Freinsheim (Freynßheym) verzichtet hat, 200 Gulden jährlicher Gült als "ratgelt" bis zu einer möglichen Ablösung mit 4.000 Gulden verschrieben hat (siehe Nr. 2843). Er weist ihm für diese 200 Gulden Einnahmen aus den Zöllen Bacharach (Bacherach) und Kaub (Cube) an und befiehlt dies seinen Zollschreibern Heinrich Kellner in Bacharach und Johann von Germersheim in Kaub sowie deren Nachfolgern. Siegel: S = A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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