Philipp Ulrich von Busseck, dessen + Vater Johann dem Grafen Philipp von Nassau-Saarbrücken zur Ledigung gewisser Pfandschaften auf dem Schlosse Bingenheim 1800 Gulden vorgestreckt hatte, wofür ihm dieser seine Atz- und Dienstbarkeitsgerechtsame im Klosterhofe zu Dorlar zugewiesen hat, verspricht, da er der Pfandverschreibung über Bingenheim nicht habhaft geworden, auf Grund derselben keinerlei Ansprüche mehr zu erheben und falls sie zum Vorschein kommen sollte, sie zu extradieren.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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