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Kassel: Markgraf Georg Friedrich verpflichtet sich, dem Heiratsvertrage zwischen seiner Tochter Katharina Ursula und Landgraf Otto von Hessen gemäß, für den Fall, dass beide Ehegatten ohne Leibeserben sterben sollten, das der Landgräfin als Wittum zugesicherte Schloss und Amt Eschwege, sowie die darauf verschriebene Widerlage von 3200 fl. dem Landgrafen Moritz und seinen Erben zurückzustellen und freizugeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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