Anspruch auf Belehnung mit Haus Lülsdorf (Hzm. Berg, Amt Lülsdorf; Rhein-Sieg-Kr.), Rückgabe des Hauses, Ersetzung erlittener Schäden, Freilassung von Gefangenen, Verweisung auf den Rechtsweg und Anspruch auf Zahlung von Zinsen aus einem Kapital von 15000 Rtlr. seit 1642. Herzog Wolfgang Wilhelm, der Großvater des Beklagten, hatte den 1641 in den Grafenstand erhobenen Generalfeldmarschall Peter (Melander) von Holzappel, den Vater der Klägerin, 1641 mit dem Schloß und der Freiheit Angermund (Hzm. Berg, Amt Angermund; Kr. Düsseldorf-Mettmann) und dem Dorf Rahm (Rhum, Hzm. Berg, Amt Angermund; Stadt Duisburg), 1642 aber statt dessen mit Schloß, Gericht und Dorf Lülsdorf, Ranzel (Hzm. Berg, Amt Lülsdorf; Rhein-Sieg-Kr.), und dem Dorf Lohmar (Hzm. Berg, Amt Blankenberg; Rhein-Sieg-Kr.) belehnt. Dabei war ausdrücklich festgelegt worden, daß in der Folge bei Fehlen männlicher Erben die älteste Tochter und deren männliche Erben belehnt werden sollten. Daraufhin wurde am 22. August 1650 die damals noch unmündige Klägerin (geb. 1640) belehnt. Nach dem Tode Wolfgang Wilhelms erwirkte Elisabeth Charlottas Mutter (Agnes von Efferen gen. Hall) vom Vater des Beklagten für ihre einzige Tochter einen Mutzettel. Dajedoch weiter nichts geschah, suchte 1660 Adolf zu Nassau-Schaumburg erfolglos um Belehnung nach. 1664 zog N. von Velbrück, der Amtmann des Amtes Löwenburg, das Gericht Lülsdorf „via facti“ ein. 1682 ließ der Landesherr das Schloß gewaltsam besetzen, die Klägerin vertreiben und ihre Vasallen und Diener gefangennehmen. Das RKG absolvierte den Beklagten am 13. Dezember 1683 von der Ladung, wies die Klage kostenpflichtig ab und wies die Klägerin an die zuständigen Instanzen.