A) Anwendbarkeit der k. Württemberg. Ablösungsgesetze von 1836 auf die Grafschaft Löwenstein, ferner der Vollzug des Gesetzes v. 27. Okt. 1836 im Betreff der Beden und ähnl. alten Abgaben im Allgemeinen und insbesondere im Rentamtsbezirk Löwenstein B) Ablösung der Beden und ähnlicher alten Abgaben im Rentamtsbezirk Sulzbach. C) Ablösung der Frohnden im Rentamtsbezirk Löwenstein D) Ablösung der Frohnden im Rentamtsbezirk Sulzbach E) Originale der Ablösungsverträge

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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