Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Dorfherren zu Öllingen [Alb-Donau-Kreis] bekennen: Ihre Untertanen in Öllingen haben gebeten, sie nach dem Wegzug ihres Pfarrers mit einem christlichen Prädikanten zu versehen. Daher haben sie mit Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Wiesensteig [Lkr. Göppingen] als Patronatsherren der Pfarreien Öllingen und Merklingen wegen des Unterhalts eines Prädikanten in den Pfarreien Öllingen und Merklingen [Alb-Donau-Kreis] verhandelt und deswegen mit dem Dekan des Stifts Ludwig Rentz und dem Kanoniker Ludwig Schleicher eine Vereinbarung getroffen. Während der kommenden vier Jahre wird das Stift den Kleinzehnt in Merklingen, dessen jährlicher Ertrag auf 40 Gulden geschätzt wird, und den Kleinzehnt in Öllingen, der jährlich ungefähr 10 Gulden erträgt, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm überlassen und diesen noch jährlich 10 Gulden bar ausbezahlen. Von diesen insgesamt 60 Gulden sollen dann Prädikanten in Öllingen und Merklingen unterhalten werden. Sollten die Zehnten einmal die angeschlagenen Summen nicht ertragen, dann hat das Stift den fehlenden Betrag aus seinen Einkünften zu ersetzen. Außerdem erhalten die Prädikanten die Pfarrhöfe in Öllingen und Merklingen, die sie auf ihre Kosten instandhalten müssen. Die Einkünfte der beiden Pfarreien werden vom Rat der Stadt Ulm verwaltet. Dieser entrichtet dafür eine festgelegte jährliche Geldsumme an das Stift Wiesensteig. Auch steht dem Rat der Stadt Ulm das Recht zu, von dem Frühmesser in Merklingen einen Beitrag zum Unterhalt des Prädikanten dort zu fordern.