Search results
  • 228 of 701

Seinen Angaben nach hatte der Appellant um 1720 einige Ländereien in der Grafschaft Wickrath gekauft, die den Zugang zu seinen anderen Ländereien ermöglichten. Um Retraktforderungen auszuschließen, habe er mit dem Schwiegervater des Appellaten, einem der Nächstberechtigten, einen Scheinvertrag geschlossen, als habe er das Land nur pfandweise für eine Spanne von jeweils 20 Jahren inne. Die Vorinstanz hatte der Klage des Appellaten entsprochen, der Rückgabe des Landes gegen Erstattung der Pfandsumme gefordert hatte. Die Appellation wird überwiegend mit Einwänden gegen Verfahrensführung und Beweiserhebung der Vorinstanzen begründet.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view
Loading...