Kurfürst Philipp von der Pfalz erlässt von etlichen Gütern zu Weinheim, die einst Hartmann Ulner von Dieburg (Diepburg) (+) inngehabt hatte, die nun Ulrich Ulner hat und die dem Pfalzgrafen über die Bede von Weinheim bedepflichtig sind, die jährliche Bede über 25 Gulden. Dies geschieht aus Gnaden, laut einem Brief, mit dem Hartmann (+) sein Leben lang für seinen Dienst davon befreit wurde, und da Ulrich sich gleichermaßen bereit erklärt hat, dem Pfalzgrafen und seinem Fürstentum sein Leben lang dienstwillig und gehorsam zu sein. Der Nachlass der 25 Gulden gilt für Ulrich sein Leben lang und nicht länger und wird solange von der Weinheimer Bede ebenfalls abgezogen.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz erlässt von etlichen Gütern zu Weinheim, die einst Hartmann Ulner von Dieburg (Diepburg) (+) inngehabt hatte, die nun Ulrich Ulner hat und die dem Pfalzgrafen über die Bede von Weinheim bedepflichtig sind, die jährliche Bede über 25 Gulden. Dies geschieht aus Gnaden, laut einem Brief, mit dem Hartmann (+) sein Leben lang für seinen Dienst davon befreit wurde, und da Ulrich sich gleichermaßen bereit erklärt hat, dem Pfalzgrafen und seinem Fürstentum sein Leben lang dienstwillig und gehorsam zu sein. Der Nachlass der 25 Gulden gilt für Ulrich sein Leben lang und nicht länger und wird solange von der Weinheimer Bede ebenfalls abgezogen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 819, 193
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1504 Februar 23 (uff firtag nach dem escher mitwoch)
fol. 207r-207v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Ulner von Dieburg, Hartmann; kurpfälzischer Rat, erw. 1463-1498, 1503 tot
Ulner von Dieburg, Ulrich; ux. Dorothea Forstmeister von Gelnhausen, erw. 1495, 1504, 1515 tot
Weinheim HD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:04 MESZ
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