Friedrich Huber zu Gossenstorf, der durch die Witwe von Johann Huber das vom Kloster Seligenthal rührende Leibgeding auf der Hube zu Gossenstorf als Heiratsgut erhalten hat, verschreibt derselben 14 Pfg. als Widerlegung und stellt den Heiratsbrief aus. S: Georg Neuhauser zu Straubing

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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