Walter Schwenninger von Ebingen [Kr. Balingen], Verweser einer Kaplanei daselbst, gef. zu Ebingen wegen nicht genannter Vergehen, wird auf Fürbitte seiner Freundschaft entlassen, verspricht, einen Eid auf das hl. Evangelium abzulegen, die Haftkosten selbst zu bezahlen, in 8 Tagen Württemberg für 6 Jahre zu verlassen und schwört U.