Hans Hoylin gen. Geiglin und Wolf Lutz ("Lutzs"); beide zu Gerhausen, gefangengesetzt wegen Empörung in offener Zeche gegen den Amtmann und Ungehorsams gegen seine und der Obrigkeit Gebote, versprechen Gehorsam und schwören Urfehde

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...