Vor dem Straßburger Hofgericht bekennen Kunig Hans und Stoll Jakob von Zusenhofen, daß die in dem Hauptbrief von 1507 November 15 verkauften 5 Schilling straßburger Pfennige jährlicher Gült in Zukunft nunmehr dem Stift Jung St. Peter zugehören sollen und versprechen pünktliche Zahlung derselben.