Herzog Wilhelm [V.] von Bayern verfügt in einer testamentarischen Bestimmung, dass sein Sohn Albrecht [VI.] nach seinem Tod die Hofmark Neudeck mit allen Zugehörigkeiten erhält sowie auch über die dortigen Gewässer und die Fischerei verfügen soll und hinterlegt außerdem insgesamt 10.000 Gulden, von denen jährlich 500 Gulden an Albrecht [VI.] zur Unterhaltung der Hofmark ausgezahlt werden sollen. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv