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Kaiser Leopold I. bestätigt dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg ein Privileg Kaiser Ferdinands I. vom 21. März 1558, die Erhebung eines Getreidezolls auf der Elbe durch die Zollstadt Lenzen betreffend, unter Erweiterung auf andere Orte, "wo dieselben Früchte und Getreide sonsten zu Wasser und Lande durch oder aus des Kurfürsten Landen anderswohin zu verkaufen geschifft oder geführt würden."

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Staatsarchiv Nürnberg
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