2.3.14 Kommunalgarde Leipzig (Bestand)
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Stadtarchiv Leipzig (Archivtektonik) >> 2 Nichtkommunales Archivgut >> 2.3 Gesellschaften und Vereine
1829 - 1868
Bestandsgeschichte: Während der Septemberunruhen 1830 bildete sich angesichts des Versagens der Polizei am 5.9.1830 in Leipzig eine Bürgergarde, deren unmittelbares Ziel die Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung war. Aufgrund des von der sächsischen Regierung am 29.9.1830 erlassenen Mandates und Regulatives übernahm Ende September in Leipzig eine Kommission den Aufbau der Kommunalgarde, in der alle waffenfähigen Bürger und selbstständigen Einwohner vom 21. bis 50. Lebensjahr zum Dienst verpflichtet waren. Im Verlauf der Jahre verlor die Kommunalgarde durch die Organisation der Polizei und die verstärkte Stationierung von Militär sowie die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht immer mehr an Bedeutung. Nachdem die Kommunalgarde bereits 1867 ihren Dienst eingestellt hatte, wurde sie 1870 auch formell aufgelöst.
Signaturbeispiel: Komga Nr. 1
Signaturbeispiel: Komga Nr. 1
Laufmeter: 8,5; 8,5
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gilt die Archivsatzung des Stadtarchivs Leipzig.
13.08.2025, 09:31 MESZ