Balthasar Rot ("Routte"), Stadtammann zu Ulm, beurkundet ein Urteil des Stadtgerichts Ulm im Streit zwischen Burkhard von Ellerbach ("Elrbach") [Gde. Holzheim/Lkr. Dillingen] auf der einen Seite sowie den Pflegern des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] Konrad Krafft und Johann Rentz dem Jüngeren auf der anderen Seite wegen des Verkaufs von Brot in dem kleinen Dorf Laupheim ("Lopphain") [Lkr. Biberach]. Nach Anhörung der Parteien, Verhör von Zeugenaussagen und Prüfung der vorgelegten Beweismittel entscheidet das Gericht bestehend aus dem Bürgermeister Johann Ehinger, Sohn des verstorbenen Jodok ("Jos") Ehinger, Peter Ungelter, Konrad von Asch [Stadt Blaubeuren/Alb-Donau-Kreis], Krafft Löw ("Leowe"), Johann Besserer dem Jüngeren, Bartholomäus Gregg und Johann Rentz, dass Burkhard von Ellerbach die besseren Beweismittel vorgelegt hat. Der Wirt auf seiner Weintaverne darf daher mit seinem Hausgesinde und seinen Bediensteten auf dem Kirchhof zu Laupheim und überall im Ort ebenso Brot verkaufen wie der Inhaber der Brottaverne des Heiliggeistspitals. Allerdings ist es ihm nicht erlaubt, dieses Recht zu verleihen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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