Johann [III.], Bischof von Meißen, bekundet, dass er zwischen Rudolf [III.], Herzog von Sachsen, einerseits und dem Abt und Konvent des Zisterzienserklosters Dobrilugk andererseits eine Einigung zustande gebracht habe. Beide Parteien werden den gegenseitig verhängten Bann aufheben, Ablösungsbriefe darüber beschaffen und sie dem Propst von Schlieben bis zum 1. April übergeben. "[...] gegebin [...] czum Dobirluge noch Cristi gebort dryczenhundirt jar dornoch in dem sebinundnuencziginstigen jare am suntage Reminiscere"

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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