Streitigkeiten zwischen Kurmainz und Kurpfalz wegen der mit der vogteilichen Obrigkeit Mainz zugehörigen, desgleichen wegen der mit der vogteilichen Obrigkeit Kurpfalz zugehörigen, jedoch in Kurmainz zehntpflichtigen Dörfer und Verhandlungen zur Beseitigung des Zustandes sowie der übrigen zwischen Kurmainz und dem Oberamt Mosbach bestehenden Gravamina