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Supplicationis Auseinandersetzung um Aufteilung einer Erbschaft
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 08. 1. Kläger H
07.04.1750-02.01.1751; 20.07.1752-03.03.1753
Kläger: (2) Hauptmann Paul Otto von Gamm zu Göhren namens seiner Ehefrau Ernestina, der Tochter des Marschalls von Bülow und Nichte des verstorbenen Frln. Agneta Dorothea Maria v. Heyn auf Poel sowie ihre Schwestern Beata Hedwig von Bülow. geb. v. Lützow zu Güstrow, Balthasara von Lützow, Konventualin im Kloster Dobbertin, Catharina Elisabeth, Konventualin im Kloster Ribnitz und die Brüder des Fräuleins von Heyn Adolf Ludwig von Hein, Pastor zu Mölln und Friedrich Albrecht von Heyn, Kapitän der dänischen Armee
Beklagter: im Testament des Frln. v. Heyn benannte Erben
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (A), Franz Johann von Palthen (P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Fallbeschreibung: Am 07.04.1750 weist das Tribunal das Poeler AG an, die Inventarisierung des Erbes des Frln.s von Heyn zu stoppen und Hauptmann Gamm als Vertreter der Erben an das Tribunal zu verweisen. Am 08.04. bittet Gamm das Tribunal zu veranlassen, daß das Erbe nach Wismar in den Fürstenhof gebracht, dort inventarisiert, anderen Erben der Tod bekanntgemacht wird und ihm für die Beerdigung einige 100 Rtlr aus dem Erbe vorgestreckt werden. Am selben Tag trifft das Tribunal die erbetenen Regelungen und setzt Registrator Stemwede als Kommissar ein, den es anweist, 200 Rtlr für Beerdigung an Gamm auszuzahlen. Am 13.04. macht Gamm Angaben über Miterben und übergibt Kaution für die 200 Rtlr sowie das Inventar des Erbes der Verstorbenen. Am 05.05. bevollmächtigt das Tribunal Registrator Stemwede für die abwesenden Erben der Ablieferung des Oertzenhofes, dem Verkauf von Vieh und Möbeln beizuwohnen. Am 28.04. bittet Kl. darum, alle Anspruchsberechtigten an das Testament öffentlich vorzuladen. Das Tribunal folgt dem am 05.05. und macht die Ladung in Hamburg und Rostock publik. Am 02.05. erklärt Gamm, die Verstorbene habe ihr Testament vor ihrem Tode widerrufen und zerrissen und bittet um Zeugenbefragung, um dies zu bestätigen. Das Tribunal stellt dies am 05.05. zurück. Am 08.05. erbittet Gamm Kopien des Inventars und Beauftragung an Stemwede, Pacht- und andere Gelder einzunehmen und erwirkt beides am 12.05. Am 02.06. bittet Gamm um weitere 160 Rtlr zur Bestreitung der Beerdigungskosten, das Tribunal genehmigt dies am 09.06., fordert aber erneute Kautionsstellung und Abrechnung über Begräbniskosten. Am 12.06. bringt Gamm weitere Zeugen unter den Dienstboten bei, die gesehen haben, daß die Verstorbene ihr Testament widerrufen hat und bittet um ihre baldige Vernehmung. Das Tribunal beauftragt Protonotar Scheffel am 16.06. entsprechend. Am 17.06. erneuert Gamm seine Geldforderungen, das Tribunal weist Stemwede am 19.06. entsprechend an. Am 25.06. bitten Kl. um Fristverlängerung zur Ladung aller Erbberechtigten und erhalten diese am selben Tag. Am 08.07. reicht Gamm das Protokoll der Zeugenbefragung ein, am 13.07. beweisen Kl., daß sie die Ankündigung in Rostock ausgehängt haben und bitten, niemanden, der sich nach der gesetzten Frist aus Mecklenburg zum Erbe meldet, dazu zuzulassen. Am 20.07. legen Adolf Ludwig und Friedrich Albrecht von Heyn Stammbaum der Familie von Lützow auf Gammelin und des mecklenburgischen Kanzleidirektors Albert von Heyn vor, um ihre Ansprüche an das Erbe zu bekräftigen. Am 04.11.1750 legen Kl. eine Generalvollmacht für Dr. Hasse vor, am 14.11. legt von Gamm die Ladungen vor, die in Hamburg und Wismar angeschlagen waren, am 17.11.1750 schließt das Tribunal alle diejenigen, die sich bis dahin nicht gemeldethaben, von der Erbschaft aus. Am 20.07.1752 legen Kl. die Rechnung ihres Prokurators vor, bitten um Prüfung und Auszahlung aus dem Erbe, am 14.10.1752 setzt das Tribunal die Rechnung auf 44 Rtlr fest und weist den Registrator zur Auszahlung an. Am 05.02.1753 legen Kl. den Teilungsrezeß zur Bestätigung vor, am 27.02. bringt Dr. Hasse die Quittung des Friedrich Albrecht von Heyn ad acta, das Tribunal nimmt dies am 02.03.1753 entgegen, die Auszahlung der einzelnen Erbbeträge zieht sich bis zum 15.03.1755 hin.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1750-1755
Prozessbeilagen: (7) Inventar der Erbschaft der Agneta Dorothea Maria von Hein zu Oertzenhof auf Poel, errichtet 09.-15.04.1750; Vollmachten der Kl. für Dr. Hasse vom 12.04. und 22.10.1750; öffentliche Ladung des Tribunals an alle Erben der Verstorbenen, ihre Ansprüche binnen 6 Wochen anzumelden, vom 05.05.1750, Schreiben des Tribunals an die Räte von Hamburg und Rostock mit Bitte um öffentliche Bekanntmachung des Todes des Frl. v. Heyn vom 05.05.1750; Schreiben des Rostocker Rates an Tribunal vom 20.06.1750; vom Rostocker Ratssekretär ausgestellte Bestätigung über Bekanntmachung der Ladung zwischen dem 16.05. und 26.06.1750; Stammbaum der von Lützows auf Gammelin und des Albert Heyn vom 19.07.1750; Vollmacht für Dr. Hasse vom 20. / 22.10.1750; Dokument des Hamburger Rates über Aushang der Ediktalladung in Hamburg vom 14.05.-03.11.1750 und des Tribunals über Aushang am Fürstenhof zwischen 11.05. und 11.11.1750; Testament der Agneta Dorothea Maria von Heyn (o.D.); Prokuraturrechnung Palthens vom 20.07.1752 (47 Rtlr 26 s); Liquidation über die von Heynsche Erbschaft; Generalquittung von Gamms vom 14.12.1752; Quittungen des Adolph Ludwig Heyn zu Mölln vom 03.01.1753 und 02.07.1754, des Friedrich Albrecht von Heyn zu Kopenhagen vom 13.02.1753, Johann Franz von Palthen für die Gebrüder Behnke vom 26.02.1753; Vollmachten bzw. Quittungen für Dr. Hasse von Balthasara von Lützow zu Dobbertin vom 01.07.1754 bzw. 04.08.1754, Catrina Elisabeth von Lützow zu Ribnitz vom 06.07.1774 bzw. 31.07.1754 und Ernestina von Gamm zu Göhren vom 07.07.1754 bzw. 06.08.1754 sowie von Beata Hedwig von Lützow zu Güstrow vom 02.08.1754; Protokoll der Sitzung zur Verteilung des Erbes des Fräuleins von Heyn unter Kl. vom 15.12.1752; Quittung Johann Franz von Palthen vom 13.03.1755; "General-Quittung" Dr. Hasses vom 15.03.1755
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.