Appellationis Auseinandersetzung um den Verkauf von zwei Höfen
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(1) 0470
Rep. 29, nr. 572
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.02. 1. Kläger B
(1665) 15.08.1665-24.01.1666
Kläger: (2) Heinrich Ulrich Behr und Wilcken Berglasen als Vormünder der Kinder des verstorbenen Christian Ulrich Küssow (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: David Mevius, Vizepräsident am Tribunal (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Hinrich Baltzer (A); Dr. Ambrosius Petersen (P)
Fallbeschreibung: Dem Bekl. ist von der schwedischen Krone u.a. das Dorf Brönkow zu Lehen gegeben worden. Die Kl. beanspruchen darin zwei Höfe, die ihrem Vater Erasmus Küssow 1604 von Herzog Philipp Julius verliehen worden sind als er die Lehen der Familie Bonow erhalten hat. Mevius bezieht sich in seiner Klage darauf, daß die strittigen Höfe in der Erbhuldigung von 1581 nicht als Bonowsches Lehen genannt werden und fordert vor der Landesregierung deshalb das gesamte Dorf Brönkow für sich, die die Kl. bei 200 Rtlr anweist, Mevius "an dem gebrauch der beiden Höfe nicht zu turbiren." Die Kl. bitten darum, die Akten an eine "unverdächtige Facultät" zu verschicken und nach deren Urteil entsprechend zu verfahren. Am 06.10. stellt der Bekl. die Angelegenheit aus seiner Sicht dar und bittet, daß der Prozeß zunächst vor dem Hofgericht geführt werden solle. Das Tribunal lehnt die Annahme des Falles am 25.10.1665 ab. Am 20.11. bitten die Kl. erneut um Zulassung des Falles und Verschickung an eine Juristenfakultät. Das Tribunal lehnt dies am 28.11.1665 erneut ab. Am 04.01.1666 bitten die Kl. um Anweisung, an welches Gericht sie sich mit ihrer Klage wenden sollten. Am 19.01.1666 befindet das Tribunal "eine weitere erclerung der vorigen dahin zielenden Bescheide unnötig."
Instanzenzug: 1. Pommersche Landesregierung 1665 2. Tribunal 1665-1666
Prozessbeilagen: (7) Mandat der Pommerschen Landesregierung vom 25.04.1665; von Notar Johannes Heller aufgenommene Appellation vom 23.05.1665; Supplik der Kl. an die Pommersche Landesregierung vom 05.06.1665
Beklagter: David Mevius, Vizepräsident am Tribunal (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Hinrich Baltzer (A); Dr. Ambrosius Petersen (P)
Fallbeschreibung: Dem Bekl. ist von der schwedischen Krone u.a. das Dorf Brönkow zu Lehen gegeben worden. Die Kl. beanspruchen darin zwei Höfe, die ihrem Vater Erasmus Küssow 1604 von Herzog Philipp Julius verliehen worden sind als er die Lehen der Familie Bonow erhalten hat. Mevius bezieht sich in seiner Klage darauf, daß die strittigen Höfe in der Erbhuldigung von 1581 nicht als Bonowsches Lehen genannt werden und fordert vor der Landesregierung deshalb das gesamte Dorf Brönkow für sich, die die Kl. bei 200 Rtlr anweist, Mevius "an dem gebrauch der beiden Höfe nicht zu turbiren." Die Kl. bitten darum, die Akten an eine "unverdächtige Facultät" zu verschicken und nach deren Urteil entsprechend zu verfahren. Am 06.10. stellt der Bekl. die Angelegenheit aus seiner Sicht dar und bittet, daß der Prozeß zunächst vor dem Hofgericht geführt werden solle. Das Tribunal lehnt die Annahme des Falles am 25.10.1665 ab. Am 20.11. bitten die Kl. erneut um Zulassung des Falles und Verschickung an eine Juristenfakultät. Das Tribunal lehnt dies am 28.11.1665 erneut ab. Am 04.01.1666 bitten die Kl. um Anweisung, an welches Gericht sie sich mit ihrer Klage wenden sollten. Am 19.01.1666 befindet das Tribunal "eine weitere erclerung der vorigen dahin zielenden Bescheide unnötig."
Instanzenzug: 1. Pommersche Landesregierung 1665 2. Tribunal 1665-1666
Prozessbeilagen: (7) Mandat der Pommerschen Landesregierung vom 25.04.1665; von Notar Johannes Heller aufgenommene Appellation vom 23.05.1665; Supplik der Kl. an die Pommersche Landesregierung vom 05.06.1665
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ