Friedrich Wilhelm, König von Preussen, belehnt seinen Kämmerer Giesbert Chirstian Friedrich von Romberg mit dem Haus Uhlenbruch. In Vertretung des v. Romberg erfolgt die Belehnung an dessen Bevollmächtigten den Criminalrat Joh. Friedr. Wilh. Davidis in Gegenwart des clev. märk. Regierungspräsidenten Otto Georg Albrecht von Rohr und des Geh. Regierungsrats Werner Reinhard Bernhard von Müntz als Lehnmänner. In Vertretung leistet Davidis auch den üblichen Lehnseid. Gegeben Emmerich. Unterschrift: v. Rohr; Maassen. Am 16. August 1797 war von Romberg durch Friedr. Wilh. II. diesbezüglich belehnt worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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